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Bundesbeamte können Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verlangen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen für die Bundesbeihilfeverordnung in der bis zum 20. September 2012 geltenden Fassung entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein Versorgungsberechtigter der Bundeswehr. Der
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Dienstherrn gleichwohl verpflichtet, Beihilfeleistungen zu bewilligen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger
Seit dem 20. September 2012 enthält die BBhV in § 50 Abs. 1 erstmals eine Härtefallregelung für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 16211
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