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Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 44 Abs. 1 BBG in den Ruhestand versetzt, spielt die Ursache der Erkrankung keine Rolle. Dies hat Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2016 wurde ein
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied gegen den Kläger. Es sei unerheblich, ob seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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