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Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss aber über ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erneut entscheiden. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und der Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.
Die Neusserin wollte beim Autofahren ihren sogenannten
Zur Urteilsbegründung hieß es: Die im Jahr 2017 in Kraft getretene Regelung der
Auf eine solche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34166
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