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Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat mit ihrer Klage zur Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, den düngebezogenen Teil des Nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen fortzuschreiben, keinen Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden.
Die europarechtliche Richtlinie 91/676/EWG, die sogenannte "Nitratrichtlinie", bezweckt die Verringerung und Vorbeugung von Gewässerverunreinigungen und gibt insbesondere einen maximalen Nitratwert für das Grundwasser von 50 mg/l vor. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Aktionsprogramme aufzustellen, die die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der "Nitratrichtlinie" festlegen. Diese Aktionsprogramme sind alle vier Jahre fortzuschreiben. Die DUH begehrte mit ihrer
Mit ihrer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33776
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