kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Betreiberin eines Campingplatzes in Schermbeck darf den Betrieb weiterhin nicht fortsetzen. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde der Betreiberin gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2022 zurückgewiesen.
Das Eilverfahren betrifft eine an die Antragstellerin als Betreiberin gerichtete
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Eilantrag abgelehnt, weil die Anlage
Die Beschwerde blieb ohne Erfolg. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Antragstellerin ist als Betreiberin für die ungenehmigte und jedenfalls schwere Brandschutzmängel aufweisende Anlage verantwortlich. Das parallele Vorgehen gegen sie und die einzelnen Pächter ist angesichts dessen nicht zu beanstanden. Auch sind Kreis und Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass elementare Bestimmungen des Brandschutzes nach der Camping- und Wochenendplatzverordnung wie Löschwasserversorgung, Abstände und Brandabschnitte weiterhin nicht im erforderlichen Umfang eingehalten werden.
Dass die Antragstellerin nach eigenen Angaben an der Beseitigung arbeitet, reicht nicht aus. Auf die von der Antragstellerin pauschal in den Raum gestellten „Genehmigungen“ der nunmehr beanstandeten Zustände fehlen jegliche Hinweise. Es bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsgegner die Anlage - und insbesondere die erheblichen Brandgefahren - geduldet hat. Vielmehr ist der Kreis schon in der Vergangenheit vielfach gegen immer neue festgestellte Verstöße gegen Brandschutzvorschriften vorgegangen. Da schon die entsprechenden Anforderungen der Camping- und Wochenendplatzverordnung nicht erfüllt sind, kann schließlich dahinstehen, ob überhaupt noch von einer solchen Anlage gesprochen werden kann, nachdem wohl eine Vielzahl von Pächtern auf dem „Campingplatz“ ihren 1. Wohnsitz haben.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Muenster_2-B-19022_Nutzung-eines-Campingplatzes-in-Schermbeck-bleibt-untersagt~N31551
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31551
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.