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Das Bundesverteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Ministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Das Foto entstand augenscheinlich in jenem Hubschrauber, der die Ministerin und ihren Sohn am 13. April 2022 von Berlin nach Ladelund beförderte. Die Ministerin besuchte sodann ein Bataillon in Stadum. Danach reiste sie mit ihrem Sohn in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt, um dort den Osterurlaub zu verbringen. Der Sohn der Ministerin veröffentlichte das Foto auf seinem damals öffentlich einsehbaren Profil eines sozialen Netzwerks. Das Verwaltungsgericht Köln gab dem Eilantrag eines Journalisten ganz überwiegend statt, soweit dieser vom Bundesverteidigungsministerium wissen wollte, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung habe, insbesondere, ob die Ministerin das Foto selbst angefertigt habe.
Mit seiner hiergegen gerichteten Beschwerde hat das
Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Abwägung zwischen dem Pressegrundrecht und berechtigten Interessen auf Seiten der Ministerin ist ebenfalls nicht zu beanstanden. In Anbetracht dessen, dass das Foto einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit der Ministerin hat, es nicht in einem besonders geschützten privaten Rahmen entstanden ist und die Ministerin selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes auf einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32371
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