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Der Bundesrechnungshof ist grundsätzlich verpflichtet, der Presse auf Antrag in Form einer Liste Auskunft darüber zu geben, welche Prüfungen er in einem bestimmten Zeitraum abschließend durchgeführt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgerichts Münster in einem am 11. November 2020 bekanntgegebenen Urteil entschieden.
Ein
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die vom Kläger begehrte Auflistung der in einem bestimmten Zeitraum durchgeführten Prüfungen grundsätzlich vom
Bei der Erstellung der Liste über in der Vergangenheit vorgenommene Prüfungen habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29461
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