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Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Beschwerde zweier Antragsteller (Kreistagsmitglieder) gegen den ihren vorläufigen Rechtsschutzantrag ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 15. September 2021 zurückgewiesen.
Antragsteller begehrten vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, auch ohne Nachweis einer Impfung gegen SARS-CoV-2, eine Genesung von einer Erkrankung aufgrund von SARS-CoV-2 oder eines negativen Antikörpertests während der Kreistagssitzung am 17. September 2021 im Kreistagssaal des Kreistages Ludwigslust-Parchim persönlich anwesend sein zu dürfen.
Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag mit dem angefochtenen Beschluss abgelehnt. Zur Begründung hatte es ausgeführt, der zulässige Antrag sei unbegründet, weil ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht worden sei. Die angegriffene
Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass sich aus der Beschwerdebegründung nicht ergebe, dass die beantragte einstweilige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30836
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