wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.08.2021
1 M 521/21 -

Piraten Open Air: Angeordnete regelmäßige Lärmmessungen bleiben weiterhin Pflicht

Beschwerde gegen Anordnung zur Lärm­immissions­messung abgewiesen

Das Ober­verwaltungs­gericht in Greifswald hat die Beschwerde der Veranstalterin des „Piraten Open Air Theaters“ in Grevesmühlen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, mit der der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg verpflichtet worden ist, Lärm­immissions­messungen durch die Veranstalterin durchführen zu lassen oder selbst vorzunehmen, zurückgewiesen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachbarn des Piraten Open Air Theaters, die sich durch den von dem Spielbetrieb, insbesondere von den Knalleffekten (Pistolen- und Gewehrschüsse, Kanonendonner und Feuerwerk), ausgehenden Lärm gestört fühlen, hatten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen Antrag auf Untersagung des Spielbetriebs gegen den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg gestellt. Die Veranstalterin ist zu diesem Verfahren als Beigeladene hinzugezogen worden.

OVG hält gesetzliche Darlegungserfordernisse für unzureichend

Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, die Beschwerde der Veranstalterin genüge nicht dem gesetzlichen Darlegungserfordernis und führe im Übrigen auch in der Sache nicht zum Erfolg. Insbesondere fehle den Nachbarn nicht das Rechtsschutzbedürfnis für ihren Antrag. Auch reiche der bloße Verweis der Veranstalterin in ihrer Beschwerde darauf, dass die Antragsteller baurechtlich im Außenbereich und nicht, wie das Verwaltungsgericht angenommen hat, in einem Mischgebiet wohnen, zur Begründung der Beschwerde nicht aus. Letztlich folge aus § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bundesimmissionsschutz-gesetz, dass schädliche Umwelteinwirkungen (durch Lärm) bereits vor ihrem Entstehen verhindert werden sollen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Mecklenburg-Vorpommern_1-M-52121_Piraten-Open-Air-Angeordnete-regelmaessige-Laermmessungen-bleiben-weiterhin-Pflicht~N30680

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30680 Dokument-Nr. 30680

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.