wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.04.2021
1 KM 239/21 OVG -

Vorläufiger Rechtsschutzantrag von Zweit­wohnungs­inhabern gegen Regelung in Corona-Landesverordnung M-V erfolglos

Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern bleibt bestehen

Das Ober­verwaltungs­gericht Greifswald hat den Antrag von Antragstellern abgelehnt, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, sich nach ihren Angaben in ihrer Zweitwohnung in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten und die vorläufige Außervollzugsetzung des § 5 Abs. 12 der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) begehren.

Die Antragsteller machen u.a. geltend, die angegriffene Regelung verstoße gegen Art. 11, 13, 14 und 2 Abs. 1 GG, soweit selbst solche Personen zur Ausreise verpflichtet seien, die ihre Heimat bzw. Wohnung in der melderechtlichen Form eines „Zweitwohnsitzes“ in Mecklenburg-Vorpommern hätten und vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft seien. Die einstweilige Anordnung sei zwingend geboten, um unzumutbare Nachteile für die Antragsteller abzuwenden.

OVG: Eilantrag unzulässig

Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, der Antrag sei bereits unzulässig, weil unstatthaft, soweit er auf die Verpflichtung des Antragsgegners zu einer Außervollzugsetzung gerichtet sei. Im Normenkontrollverfahren könne im Erfolgsfall nur die Unwirksamerklärung einer Norm erreicht werden, nicht jedoch der Antragsgegner verpflichtet werden, “§ 5 Abs. 12 Corona-LVO M-V außer Vollzug zu setzen, soweit darin Personen verpflichtet sind, die in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft wohnen und vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft sind“.

Dargelegten Umstände stellen keine schweren Nachteile oder andere wichtige Gründe dar

Aber auch wenn der Antrag dahin verstanden werden könnte, im Wege der einstweiligen Anordnung die angegriffene Norm in dem genannten Umfang außer Vollzug zu setzen, hätte er keinen Erfolg. Der Antrag wäre dann unbegründet, weil die von den Antragstellern dargelegten Umstände – verlorene Zeit, gärtnerische Bewirtschaftung, vorübergehende Nichtnutzbarkeit des Eigentums – keine schweren Nachteile oder andere wichtige Gründe darstellten, die die begehrte Außervollzugsetzung der angegriffenen, zeitlich befristeten Norm dringend erforderlich machen würden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Mecklenburg-Vorpommern_1-KM-23921-OVG_Vorlaeufiger-Rechtsschutzantrag-von-Zweitwohnungsinhabern-gegen-Regelung-in-Corona-Landesverordnung-M-V-erfolglos.news30192.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30192 Dokument-Nr. 30192

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.