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Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufungen der Kläger in zwei Verfahren gegen Straßenreinigungsgebührenbescheide der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2018 zurückgewiesen.
Die Hansestadt Lüneburg erhob bis Ende 2017
Das OVG hat entschieden, dass der
Das OVG hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht in beiden Verfahren nicht zugelassen. Die Kläger haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde einzulegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33949
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