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Eine erteilte Baugenehmigung gibt eine umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ab, so dass der Erlass einer gegenläufigen naturschutzrechtlichen Untersagungsverfügung unzulässig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2018 wurde einem Grundstückseigentümer eine
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers. Diesem sei Eilrechtsschutz zu gewähren. Denn die naturschutzrechtliche Untersagungsverfügung erweise sich bei im Eilrechtsverfahren maßgeblichen summarische Prüfung als rechtswidrig. Die Naturschutzbehörde sei nicht befugt gewesen, die Verfügung zu erlassen.
Der naturschutzrechtlichen Untersagungsverfügung stehe nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29417
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