wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27.03.2019
2 ME 729/18 -

Keine Beförderung von Schülern der Sekundarstufe 1 mit Mietwagen bei Schulwegzeit von 60 Minuten

Schulwegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von bis 90 Minuten zumutbar

Braucht ein Schüler der Sekundarstufe 1 mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 60 Minuten zur Schule und wieder zurück, so besteht für den Träger der Schülerbeförderung keine Pflicht zur Übernahme der Kosten für einen Mietwagen. Eine Schulwegzeit von bis zu 90 Minuten sind Schülern der Sekundarstufe 1 zumutbar. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem in Niedersachsen lebenden zwölfjährigen Schüler war es aus pädagogischen Gründen gestattet, eine weiter von seinem Wohnort entfernte Schule zu besuchen. Dies brachte aber mit sich, dass der Schüler mit den öffentlichen Verkehrsmitteln 60 Minuten zur Schule und wieder zurück brauchte. Für den Schulweg wurde ihm vom Träger der Schülerbeförderung eine Fahrkarte bereitgestellt. Die Mutter des Schülers hielt die Fahrzeit aber für unzumutbar. Sie gab an, dass ihr Sohn den Schulweg nicht allein bewältigen könne. Sie verlangte daher die Übernahme der Kosten für einen Mietwagen. Da der Träger dies weiterhin ablehnte, stellte sie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover.

Verwaltungsgericht lehnte Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Eilantrag ab. Dem Schüler sei seiner Auffassung nach die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Mutter.

Oberverwaltungsgericht verneinte ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme für Mietwagen

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Mutter des Schülers habe keinen Anspruch auf Kostenübernahme für einen Mietwagen zur Schülerbeförderung. Ein solcher Anspruch würde nur bestehen, wenn die Beförderung mit Hilfe öffentlicher Verkehrsmittel im Sinne der Regelung des § 114 Abs. 1 Satz 2 des Schulgesetzes Niedersachsen mit unzumutbaren Bedingungen für den Schüler verbunden wäre. Dies sei hier nicht der Fall.

Zumutbare Schulwegzeit für Schüler der Sekundarstufe 1 von bis zu 90 Minuten

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 sei für den reinen Schulweg in eine Richtung eine Schulwegzeit von bis zu 90 Minuten zumutbar, so das Oberverwaltungsgericht. Wartezeiten an Haltestellen und auf dem Schulgelände bleiben dabei unberücksichtigt. Die Zeit werde hier nicht überschritten.

Keine Pflicht zur individuellen Betreuung bzw. Begleitung von Schülern

Soweit die Mutter des Schülers anführte, ihr Sohn könne den Schulweg nicht allein bewältigen, hielt das Oberverwaltungsgericht dies für unbeachtlich. Denn der Träger der Schülerbeförderung schulde allein die Beförderung zur Schule unter zumutbaren Bedingungen, nicht aber eine darüberhinausgehende individuelle Betreuung bzw. Begleitung von Schülern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 04.10.2018
    [Aktenzeichen: 6 B 5868/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 2019, 1625Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2019, Seite: 1625

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_2-ME-72918_Keine-Befoerderung-von-Schuelern-der-Sekundarstufe-1-mit-Mietwagen-bei-Schulwegzeit-von-60-Minuten.news29047.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29047 Dokument-Nr. 29047

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.