kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kindersicher im Sinne von § 14 Abs. 3 TabakerzG meint bei elektronischen Einweg-Zigaretten keinen Schutz vor dem Inhalieren, sondern vor dem Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit und dem Hautkontakt. Entsprechende Produkte müssen also über keine Schutzvorrichtungen verfügen, um Kinder vor dem Inhalieren zu schützen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem in Niedersachsen ansässigen Händler von elektronischen Einweg-Zigaretten mit sofortiger Wirkung untersagt, diese in den Verkehr zu bringen. Begründet wurde dies damit, dass die Produkte nicht kindersicher im Sinne von § 14 Abs. 3 TabakerzG seien, da sie über keine Schutzvorrichtungen verfügten, um das
Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte den Eilantrag ab. Es hielt die elektronischen Einweg-Zigaretten ebenfalls für nicht kindersicher. Der Begriff "kindersicher" beziehe sich nach seiner Auffassung nicht nur auf Risiken durch Hautkontakt oder Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit, sondern auch auf die Verwendung durch
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten des Händlers. Die Annahme, eine E-Zigarette sei nur kindersicher im Sinne von § 14 TabakerzG, wenn durch die bauliche Beschaffenheit in Form von kindergesicherten Verschlüssen und Öffnungsmechanismen sichergestellt sei, dass das in den E-Zigaretten enthaltene giftige Nikotin und andere Schadstoffe von Kindern nicht inhaliert werden könne, sei unzutreffend.
Es sei zu beachten, so das Oberverwaltungsgericht, dass nicht jede denkbare Gefahr für Kinder im Zusammenhang mit der Existenz von Einweg-E-Zigaretten durch den Einsatz bestimmter Schutzvorrichtungen begegnet werden könne. So sei etwa auch der Konsum normaler Zigaretten gesundheitsschädlich. Gleichwohl werden kindergesicherte Verschlüsse für Zigarettenschachteln zur Verhinderung des Konsums durch Kinder nicht ernsthaft diskutiert.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts beziehe sich der Begriff "kindersicher" nur auf Risiken durch Hautkontakt oder Verschlucken der nikotinhaltigen Flüssigkeit.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Lueneburg_14-ME-6123_Kindersicherheit-von-elektronischen-Einweg-Zigaretten-erfordert-keinen-Schutz-gegen-Inhalieren~N33425
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 33425
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.