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Liegt zwischen einem Verkehrsverstoß und einer Fahrtenbuchauflage ein langer Zeitraum, so kann dies im Einzelfall unverhältnismäßig und somit unzulässig sein. Bei einer Arbeitsüberlastung kann ein Zeitraum von 18 Monaten zwischen Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Fahrtenbuchauflage zulässig sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Halter eines Motorrads wurde beschuldigt im Juli 2009 einen
Das Verwaltungsgericht Stade gab der Klage statt. Es führte zur Begründung aus, dass die
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten der Behörde und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Denn die
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei der zwischen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18273
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