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Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung verlangen, wenn der Betroffene als Jugendlicher regelmäßig Cannabis konsumiert hat und damit Zweifel an der Fahreignung bestehen. Unzulässig ist dagegen die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob der Betroffene noch regelmäßig Cannabis zu sich nimmt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ordnete eine Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens an, um zu klären, ob der Betroffene noch gelegentlich oder regelmäßig
Das Oberverwaltungsgericht entschied zu Gunsten des Betroffenen. Der
Zwar sei es richtig, so das Oberverwaltungsgericht weiter, dass der gelegentliche Cannabiskonsum von Jugendlichen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18488
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