wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 18.04.2024
7 B 10232/24.OVG -

“Gnadenhof” muss Tierbestand reduzieren

Bestandsreduzierung zur Sicherstellung einer artgerechten Haltung rechtmäßig

Die Betreiberin eines sogenannten "Gnadenhofs" für Hunde muss ihren Tierbestand wegen erheblicher tierschutz­rechtlicher Verstöße auf maximal fünf Hunde reduzieren. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Koblenz in einem Eilrechts­schutz­verfahren.

Die Antragstellerin betreibt einen "Gnadenhof" für Hunde, auf dem sie zuletzt 61 Tiere hielt. Bei einer amtstierärztlichen Vorortkontrolle im Oktober 2023 wurden hygienische Missstände im Aufenthaltsbereich der Tiere und bei einem Teil der Hunde ein schlechter Pflegezustand festgestellt. Außerdem waren die nicht aneinander gewöhnten Hunde gemeinsam untergebracht, so dass die Hunde sich ungehindert begegnen konnten, was zu zahlreichen Beißvorfällen mit Bissverletzungen geführt hat. Daraufhin ordnete der Landkreis Ahrweiler gegenüber der Antragstellerin ein tierschutzrechtliches Haltungsverbot für mehr als fünf Hunde an und verpflichtete sie, ihren Tierbestand entsprechend zu reduzieren. Ihren dagegen gerichteten Eilrechtsschutzantrag lehnte das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die Anordnung sei zu Recht ergangen.

Erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße rechtfertigen Bestandsreduzierung

Das OVG bestätigte diese Entscheidung und wies die Beschwerde der Antragstellerin zurück. Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt habe, ergäben sich aus den amtstierärztlichen Feststellungen der Vorortkontrolle erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße. Denn bei einer Vielzahl der Hunde sei ein schlechter Pflegezustand aufgrund eines überlangen, verunreinigten und verfilzten Fells, überlanger Krallen und verunreinigter Ohren festgestellt worden. Die nicht aneinander gewöhnten Hunde seien entgegen den tierschutzrechtlichen Vorgaben gemeinsam untergebracht worden. Außerdem habe die Antragstellerin die gesetzlichen Anforderungen an die Reinigung und Reinhaltung des Aufenthaltsbereichs der Tiere missachtet. So sei bei der Kontrolle ein beißender Geruch festgestellt worden, der von größeren Urinlachen und teilweise bereits eingetrocknetem Kot hergerührt habe. Der schlechte Pflegezustand der Hunde und die hygienischen Missstände seien erkennbar primär auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Antragstellerin allein nicht in der Lage sei, sich um die von ihr gleichzeitig gehaltenen 61 Hunde zu kümmern. Eine Bestandsreduzierung auf maximal fünf Hunde sei ermessensgerecht, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen. Der bereits erstinstanzlich erhobene Einwand, dass schwer vermittelbare, kranke und alte Tiere im Tierheim oft euthanasiert würden, sei eine schlichte Unterstellung, zumal auch die Tierheime an die entsprechenden gesetzlichen Regeln zur Euthanasierung gebunden seien.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Koblenz_7-B-1023224OVG_Gnadenhof-muss-Tierbestand-reduzieren~N33954

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33954 Dokument-Nr. 33954

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.