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Gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, wonach die Sanitätsorganisationen zum Ersatz der Einsatzkosten der Feuerwehr herangezogen werden können, wenn sie die Feuerwehr zur Unterstützung bei rettungsdienstlichen Aufgaben anfordern, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im Juli 2016 nahmen Rettungskräfte der Klägerin - eine Sanitätsorganisation - und die Freiwillige
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Ergebnis und wies die Berufung der Klägerin zurück. Der
Die gesetzlichen Voraussetzungen des LBKG für eine Kostenanforderung gegenüber der Klägerin lägen hier vor. Diese habe die
Eine
Hier habe der Notfalltransport des Patienten von seiner Wohnung bis zum Rettungswagen mit Hilfe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32075
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