wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 04.10.2022
5 A 11514/21.OVG -

Keine Anhaltspunkte für eine "Tarnliste" im Personalrat des ZDF

Liste grenzt sich durch ihr Wahlprogramm erheblich von Wahlprogrammen anderer Listen ab

Bei der für den Personalrat des Zentralstudios des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gebildeten Liste von Bewerberinnen ("Die Frauen - unabhängige Liste") handelt es sich nicht um eine "getarnte zweite Liste" einer im ZDF Personalrat vertretenen Gewerkschaft. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in einem personal­vertretungs­rechtlichen Beschlussverfahren entschieden, das von einer weiteren im ZDF vertretenen Gewerkschaftsliste mit dem Ziel der Ungültigerklärung der Personalratswahl eingeleitet worden ist.

Nach personalvertretungsrechtlichen Grundsätzen stellen derartige "Tarnlisten" eine gegen die guten Sitten verstoßende und deshalb unzulässige Wahlbeeinflussung dar, da sie nur zum Schein aufgestellt werden und so die Wähler über die Unabhängigkeit der Mitglieder der Liste täuschen. Die Antragstellerin hatte behauptet, die Bewerberinnen der Liste "Die Frauen - unabhängige Liste" hätten sich nur deshalb zur Wahl aufstellen lassen, um sie - die Antragstellerin - bei den anschließenden Wahlen zum Vorstand des Personalrats zu benachteiligen.

Liste unterscheidet sich durch ihr Wahlprogramm erheblich von Wahlprogrammen anderen Listen

Für eine solche Annahme fand das Oberverwaltungsgericht allerdings ebenso wenig belastbare tatsächliche Anhaltspunkte wie das zuvor angerufene Verwaltungsgericht Mainz und wies deshalb die Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem die Vorinstanz den von der Antragstellerin gestellten Antrag auf Ungültigerklärung der Personalratswahl abgelehnt hatte, zurück. Das Oberverwaltungsgericht führte hierzu unter anderem aus, dass die Liste sich durch ihr Wahlprogramm, das im Wesentlichen von Themen zur Geschlechterparität geprägt sei, erheblich von den Wahlprogrammen der anderen Listen unterscheide. Das Verhalten einzelner Mitglieder der Liste bei der anschließenden Vorstandswahl im Personalrat reiche zur Feststellung belastbarer Anhaltspunkte für eine "Tarnliste" nicht aus.

Auch kein Verstoß gegen Gebot der gleichmäßigen Vertretung der Geschlechter

Es sei auch nicht festzustellen, dass die nur aus Frauen bestehende Liste gegen das Gebot der gleichmäßigen Vertretung der Geschlechter in den Wahlvorschlägen verstoße. Bei der entsprechenden gesetzlichen Regelung handele es sich schon nicht um eine wesentliche Bestimmung über das Wahlverfahren, die zudem als bloße "Soll-Vorschrift" nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen eine Abweichung in begründeten Einzelfällen zulasse. Hiervon sei wegen der unterparitätischen Zusammensetzung der anderen Wahlvorschläge - auch die der Antragstellerin - auszugehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Koblenz_5-A-1151421OVG_Keine-Anhaltspunkte-fuer-eine-Tarnliste-im-Personalrat-des-ZDF.news32256.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32256 Dokument-Nr. 32256

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.