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Alleinstehenden Erwachsenen ohne individuelle Risikofaktoren, die in Italien als Schutzberechtigte anerkannt wurden, droht bei einer Rückkehr dorthin keine mit Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - GRC - unvereinbare Aufnahmesituation. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin, eine junge Frau somalischer Staatsangehörigkeit, reiste Ende 2017 u. a. über
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung zurück. Ein Asylantrag sei unzulässig, wenn ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union - wie hier
Anerkannt Schutzberechtigten drohe bei einer Rückkehr nach
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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