wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.05.2024
4 Bs 140/23 -

Wohnnutzungsgebot: Teilungs­versteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand

Emotionale Bindung zur Immobilie für Erlass des Wohnnutzungsgebots unerheblich

Die Teilungs­versteigerung einer Wohnimmobilie rechtfertigt nicht deren Leerstand, so dass der Erlass eines Wohnnutzugsgebots zulässig ist. Zudem ist unerheblich, dass der Betroffene eine emotionale Bindung zur Immobilie hat. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erhielt der Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in Hamburg die Aufforderung das Wohnhaus zu Wohnzwecken zuzuführen. Der Betroffene war zusammen mit seiner Ehefrau Eigentümer der Immobilie. Die Eheleute haben darin zusammen mit ihrem Sohn bis zur Trennung Ende 2020 gewohnt. Seitdem steht das Haus leer. Der Betroffene beantragte gegen das Wohnnutzungsgebot Eilrechtsschutz und meinte, er könne das Wohnhaus nicht vermieten, da derzeit ein Teilungsversteigerungsverfahren läuft. Zudem führte er emotionale Gründe für die fehlende Vermietung des Hauses an. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies den Antrag auf Eilrechtsschutz zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Betroffenen.

Rechtmäßigkeit des Wohnnutzungsgebots trotz laufender Teilungsversteigerung

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das erlassene Wohnnutzungsgebot sei rechtmäßig. Es sei nicht ersichtlich, dass das laufende Teilungsversteigerungsverfahren der Vermietung der Immobilie entgegenstehe. Zwar sei dies unter Umständen schwierig, da ein Erwerber der Immobilie Eigenbedarf anmelden könnte. Dass eine Vermietung aber von vornherein ausgeschlossen ist, dürfe angesichts des angespannten Wohnungsmarkt nicht anzunehmen sein.

Unerheblichkeit der emotionalen Beziehung zur Immobilie

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei die emotionale Bindung zu der ehemaligen Familienwohnung für das Wohnnutzungsgebot unerheblich. Zwar sei das Verhältnis der Eigentümer stark konfliktbelastet und scheinen einvernehmliche Lösungen nur schwer oder gar nicht erreichbar zu sein. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, inwiefern die schwierigen familiären Verhältnisse dazu führen sollten, dass die Eigentümer den ihnen gemeinsam obliegenden Pflichten, die aus anderen Rechtsgebieten resultieren, nicht erfüllen müssten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 24.10.2023
    [Aktenzeichen: 19 E 3722/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2024, 552Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 552

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Hamburg_4-Bs-14023_Wohnnutzungsgebot-Teilungsversteigerung-einer-Wohnimmobilie-rechtfertigt-nicht-deren-Leerstand~N34572

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 34572 Dokument-Nr. 34572

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.