wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 27.10.2005
3 Bs 61/05 -

Hamburg: Vorläufiger Stopp der Studiengebühren für auswärtige Studierende

Ein Studierender der Universität mit Hauptwohnsitz außerhalb der Metropolregion Hamburgs hatte sich gegen die Erhebung von Studiengebühren gewandt und in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Die Beschwerde der Universität gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Regelung in § 6 Absatz 6 des Hamburgischen Hochschulgesetzes. Danach ist das Studium nur für Studierende mit Hauptwohnung in Hamburg oder der Metropolregion Hamburgs gebührenfrei. Die auswärtigen Studierenden haben Studiengebühren zu zahlen. Das Gericht führt aus : Es könnte gegen Art. 33 Absatz 1 GG verstoßen, dass der Wohnsitz der Studierenden über ihre Gebührenpflicht entscheidet. Der Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger Deutschlands verbiete es, zwischen den Staatsbürgern nach ihrem Wohnsitz zu differenzieren, wenn es wie hier um den Zugang zu einer Hochschule ginge, der allen Bürgern über die Landesgrenzen hinweg gleichermaßen offen stehen müsse.

Auch sei es äußerst fraglich, ob die Gebührenregelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar sei. Hamburg habe die Studiengebühren für Auswärtige eingeführt, damit sich die auswärtigen Studierenden mit Hauptwohnsitz in Hamburg anmelden. Hamburg erhalte hierdurch im Länderfinanzausgleich zusätzliche Finanzmittel. Das Oberverwaltungsgericht hält es für zweifelhaft, dass dieser Grund die unterschiedliche Behandlung von Studierenden sachlich rechtfertigen könnte. Der Länderfinanzausgleich berücksichtige möglicherweise schon die besonderen Lasten, die Hamburg im Hochschulbereich zu tragen habe.

Diese Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung seien abschließend in einem Klagverfahren zu klären. Dort sei unter Umständen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

Auswärtige Studierende haben daher bis zu einer Entscheidung im laufenden Klagverfahren keine Studiengebühren zu zahlen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 21.11.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Hamburg_3-Bs-6105_Hamburg-Vorlaeufiger-Stopp-der-Studiengebuehren-fuer-auswaertige-Studierende.news1312.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1312 Dokument-Nr. 1312

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.