wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.08.2013
1 Es 2/13 -

Auswahl des Fremddienstleisters für Boden­abfertigungs­dienste am Flughafen Hamburg voraussichtlich rechtswidrig

Behörde muss wegen Beurteilungsfehler über Vergabe von Boden­abfertigungs­diensten neu entscheiden

Das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg hat entschieden, dass wegen eines Beurteilungsfehlers der Behörde über die Vergabe von Boden­abfertigungs­diensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg neu entschieden werden muss.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Auswahl des Fremddienstleisters für die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Fuhlsbüttel für die Zeit bis Juli 2020 als voraussichtlich rechtswidrig angesehen. Auf der Grundlage einer Unionsrichtlinie ist zur Gewährleistung von Wettbewerb auf dem Gebiet der Bodenabfertigung neben einem Tochterunternehmen des Flughafenbetreibers zumindest ein weiterer (Fremd-) Dienstleister zuzulassen.

Bewertungsfehler hat sich in sehr engem Bewerberfeld entscheidungserheblich ausgewirkt

Nach Auffassung des Gerichts ist der zuständigen Behörde bei der Vergabe an den Fremddienstleister in dem hierfür durchgeführten aufwändigen Auswahlverfahren ein Beurteilungsfehler unterlaufen. Sie habe der Auswahlentscheidung Angaben zugrunde gelegt, die so nicht vergleichbar seien: Während die ausgewählte Bewerberin in der Rubrik Aus- und Fortbildungskosten Sach- und Personalkosten angegeben habe, habe die unterlegene Mitbewerberin und Antragstellerin hier zulässigerweise nur die dort abgefragten Sachkosten angegeben. Dieser Bewertungsfehler habe sich in dem sehr engen Bewerberfeld entscheidungserheblich ausgewirkt.

Ausgewählte Bewerberin dar Bodenabfertigungsdienste bis zur Neuentscheidung fortführen

Um sicherzustellen, dass der Betrieb des Flughafens Hamburg ohne nennenswerte Beeinträchtigung weitergeführt werden könne und den unionsrechtlichen Wettbewerbsvorgaben entsprochen werde, sei der ausgewählten Bewerberin erlaubt worden, die Bodenabfertigungsdienste bis zum 15. Januar 2014 fortzuführen; bis dahin habe die Behörde Gelegenheit, eine neue Auswahlentscheidung zu treffen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Hamburg_1-Es-213_Auswahl-des-Fremddienstleisters-fuer-Bodenabfertigungsdienste-am-Flughafen-Hamburg-voraussichtlich-rechtswidrig.news16569.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16569 Dokument-Nr. 16569

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.