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Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass wegen eines Beurteilungsfehlers der Behörde über die Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten an einen Fremddienstleister am Flughafen Hamburg neu entschieden werden muss.
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Auswahl des Fremddienstleisters für die Bodenabfertigungsdienste am
Nach Auffassung des Gerichts ist der zuständigen Behörde bei der Vergabe an den Fremddienstleister in dem hierfür durchgeführten aufwändigen
Um sicherzustellen, dass der Betrieb des Flughafens Hamburg ohne nennenswerte Beeinträchtigung weitergeführt werden könne und den unionsrechtlichen Wettbewerbsvorgaben entsprochen werde, sei der ausgewählten Bewerberin erlaubt worden, die Bodenabfertigungsdienste bis zum 15. Januar 2014 fortzuführen; bis dahin habe die Behörde Gelegenheit, eine neue
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 16569
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