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Nach einem Schlaganfall können Haltegriffe für Bad und WC beihilfefähig sein. Sie sind dann nicht der allgemeinen Lebenshaltung im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 1 c) BBhV zuzuordnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 erlitt ein in Bremen wohnhafter 61-jähriger Bundesbeamter einen Schlaganfall. Nach der Entlassung aus der Reha, wurde ihm ärztlich
Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei es unerheblich, dass
Die Beklagte habe auch keine Befugnis, so das Oberverwaltungsgericht, ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Einschätzung des verordneten Arztes oder Ärztin abzuweichen.
Dass
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31788
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