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Ein Epileptiker ist grundsätzlich nicht zum Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 geeignet. Dies gilt dann nicht, wenn seit 5 Jahren eine Anfallsfreiheit besteht und eine medikamentöse Behandlung nicht mehr erforderlich ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2021 wurde einem
Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die
Eine Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 bestehe trotz
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31821
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