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Schülerinnen muslimischen Glaubens der Primarstufe müssen grundsätzlich am koedukativen Schwimmunterricht in der Grundschule teilnehmen. Ein persönlicher Gewissenskonflikt durch die Teilnahme am koedukative Sportunterricht ist bei Mädchen im Alter von etwa acht bis neun Jahren noch nicht zu erwarten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten muslimische Eltern zu Beginn des 3. Schuljahres für ihre Tochter eine Befreiung von
Die Grundschule lehnte die Befreiung ab. Die Eltern sind mit ihrem Versuch, die Befreiung im Wege einer einstweiligen Anordnung vor Gericht durchzusetzen, sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen führt in seiner Entscheidung aus, dass für die Teilnahmepflicht am koedukativen Sportunterricht das Alter der
Das Oberverwaltungsgericht hebt hervor, dass den Eltern angeboten worden sei, dass ihre Tochter in einem Ganzkörperbadeanzug (so genannte Burkini) am
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 13685
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