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Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die laufenden Versuchsreihen mit Affen (Makaken) und Ratten am Institut für Hirnforschung der Universität Bremen vorläufig fortgeführt werden dürfen. Dies betrifft jedoch nut die Fortführung der laufenden, noch nicht abgeschlossenen Versuchsreihen. Die Durchführung neuer Versuchsreihen, deren Genehmigung am 3. November 2011 abgelehnt wurden, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Im zugrunde liegenden Fall brach im Jahr 2008 im Institut für Hirnforschung an der Universität Bremen ein Streit um die
Das Verfahren war notwendig geworden, weil eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 2010 bis zum 30. November 2011 befristet war. Das Oberverwaltungsgericht verlängerte diese einstweilige Anordnung nun um ein weiteres Jahr. Die Anordnung betrifft nur die Fortführung der laufenden, noch nicht abgeschlossenen Versuchsreihen. Die Durchführung neuer Versuchsreihen, deren
Nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts ist nach wie vor offen, wie der Rechtsstreit in der Hauptsache ausgehen wird. Deshalb könne über die beantragte Verlängerung von einem Jahr nur aufgrund einer Folgenabwägung entschieden werden. Im Rahmen dieser Abwägung sei auf der einen Seite zu berücksichtigen, dass dem Tierschutz als Staatsziel ein hoher Rang zukomme. Auf der anderen Seite sei das Interesse eines Forschers an der Durchführung eines Forschungsvorhabens von der
Dem sei durch eine Anpassung der Befristung, die das Verwaltungsgericht vorgenommen habe, Rechnung zu tragen. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes über die Befristung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 12636
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