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Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die "Pille danach" anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden.
Die Apothekerkammer Berlin hat ein berufsgerichtliches Verfahren gegen einen selbstständigen
Das Berufsobergericht für Heilberufe hat entschieden, dass ein selbstständiger
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34146
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