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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2006
OVG 9 L 5.06 -

Streitigkeiten über Elternbeiträge für Betreuung in Kindertagesstätten sind gerichtskostenfrei

Trotz abgabenrechtlichen Charakters der Elternbeiträge sind diese auch dem Sachgebiet des Kinder- und Jugendhilferechts zuzuordnen

Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts. Sie sind deshalb gerichtskostenfrei. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Bei den Streitigkeiten um Elternbeiträge für die Kindergartenbetreuung handelt es sich unabhängig von der konkreten weiteren Ausgestaltung um ein Verfahren aus dem Sachgebiet der (Kinder- und) Jugendhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs - SGB VIII -, hier § 90 SGB VIII, für das gemäß § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) nicht erhoben werden.

Doppelnatur der Streitigkeit

Auch wenn diese Verfahren zugleich abgabenrechtliche Streitigkeiten darstellen könnten, mag sich dies gerichtsorganisatorisch nach § 188 Abs. 1 VwGO dahin auswirken, dass sie trotz dieser Doppelnatur nach dieser Bestimmung in dem für das Jungenhilferecht zuständigen Spruchkörper zusammengefasst werden sollen. Der zugleich abgabenrechtliche Charakter könne aber angesichts der weiten Fassung der Gerichtskostenfreiheit, die zuletzt durch den Gesetzgeber nur für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialhilfeleistungsträgern nach § 188 Satz 2 2. Halbsatz VwGO eingeschränkt wurde, nicht dazu führen, dass diese Verfahren, auch wenn sie nicht in einem Spruchkörper zusammengefasst seien, ihren Charakter als Verfahren aus dem Jugendhilferecht verlören, führte das Gericht aus.

Keine einseitige Zuweisung zu einem bestimmten Rechtsgebiet

Es bestünde insoweit keine rechtliche Grundlage für eine einseitige Zuweisung dieser Verfahren zum Abgaben- oder Jugendhilferecht. Sie ließen sich unter beide Sachgebiete fassen. Daher hätten auch als abgabenrechtlich zu qualifizierende Verfahren Anteil an der Gerichtskostenfreiheit gemäß § 188 Satz 2 VwGO.

der Leitsatz

Streitigkeiten über Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten sind ungeachtet ihres abgabenrechtlichen Charakters auch Streitigkeiten aus dem Sachgebiet des (Kinder- und) Jugendhilferechts und deshalb gerichtskostenfrei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2008
Quelle: ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 18.10.2005
    [Aktenzeichen: VG 6 K 1147/04]
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