wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2021
OVG 6 S 59/21, 60/21 u. 61/21 -

Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk

Zweck rechtfertigt Eingriff in Grundrechte der Händler

Das Oberverwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk bestätigt. Damit blieben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundes­innen­ministeriums erfolglos.

Nach der am 23. Dezember 2021 in Kraft getretenen Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen auch im Jahr 2021 - wie schon im letzten Jahr - pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (z.B. Raketen und Böller) zu Silvester nicht an Privatpersonen überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anträge von Pyrotechnikherstellern bzw. -händlern sowie eines Käufers, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, zurückgewiesen.

Richter: Zweck rechtfertigt Eingriff in Grundrechte der Händler

Die hiergegen eingelegten Beschwerden der Antragsteller blieben ohne Erfolg. Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass auf Grund der besonderen Eilbedürftigkeit der Entscheidungen eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Regelung nicht möglich sei. Die deshalb vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Antragsteller aus. Zwar greife das Überlassungsverbot in deren Grundrechte ein. Der mit der Regelung verfolgte Zweck, eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege aber. Erfahrungsgemäß führten Unfälle beim Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen. Niedergelassene Ärzte seien zum Jahreswechsel in der Regel nicht erreichbar. Die medizinische Versorgung der Verletzten würde somit das derzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen COVID-19-Patienten potenziell beeinträchtigen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-S-59216021-u-6121_Oberverwaltungsgericht-Berlin-Brandenburg-bestaetigt-Verkaufsverbot-fuer-Silvester-Feuerwerk~N31226

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31226 Dokument-Nr. 31226

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.