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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass einem afghanischen Staatsangehörigen kein Anspruch auf Kindernachzug zu seinem als subsidiär schutzberechtigt anerkannten Vater zusteht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der im Jahr 2017
Selbst wenn man zu seinen Gunsten auf den Zeitpunkt der Antragstellung abstellte, zu dem er noch minderjährig war, würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen, da zu diesem Zeitpunkt der
Nach Auffassung des OVG ist die vorübergehende Aussetzung des Familiennachzugs mit Völker-, Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, zumal humanitäre Aufnahmen von Familienangehörigen weiterhin möglich gewesen sind. Damit konnte in besonderen Einzelfällen etwa dem Kindeswohl oder dem besonderen Schutz der Familie Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Fall begründeten die geltend gemachten individuellen Belange keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums zum
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29519
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