wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021
OVG 6 A 5/20, OVG 6 A 6/20 -

Brandenburgische Kita-Beitrags­befreiungs­verordnung teilweise unwirksam

Unwirksame Regelungen müssen neu erlassen werden

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat auf Normen­kontroll­anträge mehrerer Städte und Gemeinden, die kommunale Kinder­tages­betreuungs­einrichtungen betreiben, entschieden, dass § 5 Abs. 1 und 2 der brandenburgischen Kita-Beitrags­befreiungs­verordnung (KitaBBV) vom 16. August 2019 unwirksam ist. § 2 Abs. 1 KitaBBV hat der Senat nicht beanstandet.

Von Personensorgeberechtigten, denen ein Elternbeitrag nicht zuzumuten ist, darf ein solcher Beitrag nicht erhoben werden. Nach § 17 Absatz 1a des Kindertagesstättengesetzes müssen die Landkreise und kreisfreien Städte den Trägern von Kindertagesstätten die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle in Höhe eines Pauschalbetrages und auf Antrag höhere Einnahmeausfälle ausgleichen.

Tatsächliche Einnahmeverluste für Höhe des Pauschalbetrages entscheidend

Nach Auffassung des OLG bestehen aber keine Bedenken gegen § 2 Abs. 1 KitaBBV. Diese Regelung legt fest, dass ein Elternbeitrag den Personensorgeberechtigten nicht zugemutet werden kann, wenn ihr Haushaltseinkommen einen Betrag von 20.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt (Geringverdienende). Der in § 5 Abs. 1 KitaBBV festgesetzte pauschale Erstattungsbetrag in Höhe von 12,50 Euro pro Kind und Monat ist fehlerhaft ermittelt. Die Höhe des Pauschalbetrages ist anhand der tatsächlichen Einnahmeverluste der Einrichtungsträger zu bemessen und nicht, wie hier erfolgt, an der häuslichen Ersparnis der Eltern zu orientieren.

Nachweis höheren zumutbaren Elternbeitrags nicht erbringbar

Gemäß § 5 Abs. 2 KitaBBV müssen die Träger der Kindertagesstätten für die Geltendmachung höherer Einnahmeausfälle, die den Pauschalbetrag übersteigen, nachweisen, dass ein höherer Elternbeitrag im Einzelfall zumutbar ist. Diesen Nachweis können die Einrichtungsträger aber praktisch deswegen nicht erbringen, weil der KitaBBV der Gedanke zugrundeliegt, dass für beitragsfrei gestellte Personensorgeberechtigte höhere Elternbeiträge als 12,50 Euro ohnehin nicht zumutbar wären. Soweit die Verordnung den Landkreisen und kreisfreien Städten das Recht einräumt, die Rechtmäßigkeit der über dem Pauschalbetrag liegenden Elternbeiträge zu prüfen, ist dies zudem von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt.

Erstattung der Einnahmeausfälle muss neu geregelt werden

Die Urteile des OLG führen dazu, dass die für unwirksam erklärten Regelungen zur Erstattung der Einnahmeausfälle neu und im Einklang mit § 17 Abs. 1a KitaG erlassen werden müssen. Die Beitragsbefreiung für Geringverdienende und Transferleistungsempfänger wird durch die Entscheidungen nicht tangiert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-A-520OVG-6-A-620_Brandenburgische-Kita-Beitragsbefreiungsverordnung-teilweise-unwirksam~N30424

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30424 Dokument-Nr. 30424

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.