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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2006
OVG 5 B 4.06 -

Künstlerin darf Ihren Vornamen ändern - Recht am eigenen Namen hat hohen Wert

Künstlerin darf Vornamen "Dea" tragen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung des Vornamens bei einer Künstlerin bejaht und damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben.

Die Klägerin, eine Künstlerin, hatte beantragt, ihren beiden bisherigen Vornamen Andrea Beate den weiteren Vornamen "Dea" (lat.: Göttin) voranzustellen. Sie hatte geltend gemacht, sie sei mit dem Vornamen "Dea" in der Kunstszene sowie in der Öffentlichkeit als Schriftstellerin und Verfasserin von Theaterstücken weltweit bekannt geworden und identifiziere sich mit diesem Namen.

Der 5. Senat hat den hohen Wert betont, der dem Recht am eigenen Namen zukommt, und der Haltung der Klägerin in Bezug auf ihre künstlerischen, beruflichen und persönlichen Belange grundrechtsgleiches Gewicht beigemessen. Gegenüber diesen Belangen müsse das öffentliche Interesse daran, dass die Klägerin lediglich ihre beiden bisherigen Vornamen weiterführe, zurücktreten. Die im Namensänderungsrecht getroffene gesetzliche Grundentscheidung, wonach es eine freie Abänderbarkeit des Vornamens nicht gebe, werde damit jedoch nicht in Frage gestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.04.2006

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