Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht hat zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, mit denen dem Land Brandenburg untersagt worden war, einzelnen Landtagsabgeordneten Einsicht in die Trennungsgeldvorgänge von Beamten des Landes zu gewähren.
Nach Auffassung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts verletzt die Gewährung der von den Abgeordneten beantragten Akteneinsicht in die Trennungsgeldakten einzelner Beamter mit dem Ziel, die Trennungsgeldpraxis der Landesregierung aufzuklären, das Recht der Beamten auf Datenschutz. Das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten als Mittel parlamentarischer Kontrolle genießt nach der Verfassung des Landes Brandenburg zwar einen hohen Stellenwert; es muss jedoch im Einzelfall mit dem - ebenfalls durch die Verfassung geschützten - privaten Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten abgewogen werden. Trennungsgeldakten enthalten typischerweise eine Vielzahl persönlicher Daten des Beamten und seines engsten persönlichen Umfeldes. Als Bestandteil der Personalakten gehören sie zu den Vorgängen, die ihrem Wesen nach grundsätzlich geheim zu halten sind; sie unterliegen besonderem Schutz und einem hohen Maß an Vertraulichkeit. Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Abgeordneten und dem privaten Interesse einzelner Beamter an der Geheimhaltung ihrer in den Trennungsgeldakten enthaltenen persönlichen Daten erweist sich die Preisgabe der Daten als unverhältnismäßig. Das Recht der Abgeordneten auf Akteneinsicht hat daher hinter dem Recht der Beamten auf Datenschutz zurückzutreten.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/06 des OVG Berlin-Brandenburg vom 22.06.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-4-S-5005-und-OVG-4-S-8405_Keine-Akteneinsicht-von-Landtagsabgeordneten-in-Trennungsgeldvorgaenge-von-Landesbeamten.news2596.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2596
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.