wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2019
OVG 4 S 11.19 -

Bewerber aus dem mittleren Polizeidienst dürfen bei Bewerbung um Stelle im gehobenen Polizeidienst ausgeschlossen werden

Systematische Umgehung der Aufstiegs­regelungen gefährden Funktionsfähigkeit des Polizei­vollzugs­dienstes

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat heute einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Danach darf der Polizeipräsident in Berlin Bewerber, die als Beamte auf Widerruf in den gehobenen Polizei­vollzugs­dienst aufgenommen werden wollen, vom Verfahren der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) ausschließen, wenn sie bereits im mittleren Polizei­vollzugs­dienst gewesen sind.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls war im März 2017 Polizeimeisteranwärter geworden und hatte die Zwischenprüfung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in Februar 2018 mit der Note Gut bestanden. Danach schied er auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis aus, um sich für die Aufnahme in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Kommissarlaufbahn) am 1. April 2019 zu bewerben. Der Polizeipräsident machte geltend, dass in der jüngeren Vergangenheit durchschnittlich ca. 20 % der Polizeimeisteranwärter im mittleren Dienst auf diese Art in den gehobenen Dienst gewechselt waren, von den Anfängern des Herbstes 2014 sogar mehr als 25 %. Er sah darin eine systematische Umgehung der Regelungen über den Aufstieg, von denen nur sehr wenige Beamte profitieren könnten, und hielt die Funktionsfähigkeit des Polizeivollzugsdienstes für gefährdet. Allen seit März 2016 in den mittleren Dienst aufgenommenen Polizisten wurde mitgeteilt, dass sie selbst im Falle ihres Ausscheidens nicht mehr für den gehobenen Dienst berücksichtigt werden würden.

Beschränkung des Bewerberkreises nicht zu beanstanden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah die Ausführungen zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Polizeivollzugsdienstes als hinreichenden Grund für diese Beschränkung des Bewerberkreises an.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-4-S-1119_Bewerber-aus-dem-mittleren-Polizeidienst-duerfen-bei-Bewerbung-um-Stelle-im-gehobenen-Polizeidienst-ausgeschlossen-werden.news27241.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27241 Dokument-Nr. 27241

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.