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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008
OVG 12 A 8.07, OVG 12 A 11.07 -

Endgültiges Aus für den Flughafen Berlin-Tempelhof

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei Klagen gegen einen Bescheid abgewiesen, mit dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Anlagen und Flächen des Flughafens Tempelhof aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (Planfeststellung) entlassen hat. Dies bedeutet, dass Tempelhof endgültig als Standort für einen Verkehrsflughafen aufgegeben wird. Das Flughafengelände kann nunmehr anderweitig genutzt werden.

Der Flugbetrieb war bereits Ende Oktober 2008 eingestellt worden, weil die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die der Flugplatzbetreiberin erteilte Betriebsgenehmigung auf deren Antrag hin widerrufen hatte und hiergegen gerichtete Klagen von Luftfahrtunternehmen ohne Erfolg geblieben waren.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Klagen gegen die Entlassung des Flughafengeländes aus der Planfeststellung als unzulässig bzw. unbegründet angesehen. Die Kläger, ein Privatmann sowie die Interessenvereinigung City-Airport Tempelhof e.V., seien durch die Aufhebung der Planfeststellung nicht in eigenen Rechten verletzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/08 des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.12.2008

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