wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2015
OVG 12 A 3.11 -

Schließung von Zugängen zum Bahnhof Alexanderplatz unzulässig

Umwandlung der gewonnenen Flächen zu Gewerbeeinheiten würde zu erheblichen Engpässen bei der Abwicklung der Fußgängerströme führen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, die Schließung von zwei Zugängen zum Bahnhof Alexanderplatz, um die dadurch gewonnenen Flächen gewerblichen nutzen zu können, unzulässig ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, plante die Schließung der von Fußgängern genutzten Eingänge von der Gontardstraße und von der Dircksenstraße, um die dadurch gewonnenen Flächen gewerblichen nutzen zu können. Die für dieses Vorhaben beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt beantragte Planfeststellung blieb jedoch ohne Erfolg.

Öffentliches Interesse an Beibehaltung der Zugangstüren entscheidender als wirtschaftliche Interessen der Klägerin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte den ablehnenden Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Planfeststellungsbehörde habe die durch das Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Interessen fehlerfrei abgewogen. Sie habe zu Recht berücksichtigt, dass der stark frequentierte Bahnhof vorrangig den Zwecken des Bahnverkehrs diene und die beabsichtigte Schließung der beiden Zugangstüren zu einer verschlechterten Abwicklung der Fußgängerströme führe. Dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der bisherigen Zugangssituation komme danach ein höheres Gewicht als den wirtschaftlichen Interessen der Klägerin zu, die streitbefangenen Flächen in Gewerbeeinheiten umzuwandeln.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-12-A-311_Schliessung-von-Zugaengen-zum-Bahnhof-Alexanderplatz-unzulaessig~N20951

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20951 Dokument-Nr. 20951

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.