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Wird für eine Betriebsstätte bereits die Rundfunkbeitragspflicht gezahlt, so besteht dennoch für die in denselben Räumen befindliche Wohnung eine Zahlungspflicht. Die in der Regel höhere Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung bleibt bestehen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Bürger in Berlin für seine
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass der Bürger den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28755
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