wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2011
OVG 11 S 20.11 und OVG 11 S 21.11 -

Erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: Rot-weiße Absperrbänder am Westufer des Groß Glienicker Sees müssen entfernt werden

Absperrbänder wirkten sowohl vom Wasser als auch vom Uferweg deutlich wahrnehmbar verunstaltend

Die Miteigentümer eines Seegrundstücks am Westufer des Groß-Glienicker Sees sind verpflichtet, Absperrungen aus rot-weißem Absperrband über den seit vielen Jahren von Fußgängern und Radfahrern genutzten ehemaligen Kolonnenweges (Mauerweg) zu entfernen, da die weithin sichtbaren Absperrbänder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatten die Grundstückseigentümer den ehemaligen Kolonnenweg (Mauerweg) am Westufer des Groß-Glienicker Sees Anfang 2010 auf ihrem Grundstück beseitigt, durch Anpflanzungen ersetzt und mit rot-weißem Absperrband abgesperrt. Die Stadt Potsdam hatte den Eigentümern des Grundstücks mit für sofort vollziehbar erklärter behördlicher Anordnung auf der Grundlage der dort seit 1998 gültigen Landschaftsschutzgebiets-Verordnung aufgegeben, die Anpflanzungen zu beseitigen, jegliche gärtnerische Nutzung im ufernahen Bereich zu unterlassen und das Absperrband zu entfernen.

Absperrbänder bewirken wahrnehmbare Verunstaltung und „Parzellierung“ des Landschaftsbildes

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte die Eilanträge der Grundstückeigentümer gegen diese Anordnung lediglich insoweit abgelehnt, als die Entfernung des Absperrbandes angeordnet worden war. Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerden der Grundstückseigentümer hiergegen abgewiesen. Das Verwaltungsgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass durch die weithin sichtbaren Absperrbänder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werde. Denn diese wirkten sowohl vom Wasser wie auch von den frei zugänglichen Teilen des ehemaligen Uferweges her deutlich wahrnehmbar verunstaltend und führten zudem zu einer „Parzellierung“ des Landschaftsbildes. Für die Annahme der Grundstückseigentümer, der Stadt Potsdam gehe es nur darum, ein Wegerecht zu erzwingen, d.h. unbefugten Dritten ein Betreten des Grundstücks zu ermöglichen, gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte. Ob und ggf. welche anderweitigen Sperrmaßnahmen die Eigentümer vornehmen dürften, sei in diesem Zusammenhang nicht zu klären.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-11-S-2011-und-OVG-11-S-2111_Erhebliche-Beeintraechtigung-des-Landschaftsbildes-Rot-weisse-Absperrbaender-am-Westufer-des-Gross-Glienicker-Sees-muessen~N11684

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11684 Dokument-Nr. 11684

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.