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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste im Berufungsverfahren Land Berlin gegen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über den Anspruch auf Rückübertragung von "Rückfallvermögen" nach dem Reichsvermögen-Gesetz entscheiden.
Das Land
Auf die Berufung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat das Gericht das Urteil des Verwaltungsgerichts
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Es könne offen bleiben, ob hinsichtlich der Grundstücksrückübertragungsansprüche die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überhaupt die richtige Beklagte sei. Hinsichtlich der Veräußerungserlöse für bereits vor deren Gründung am 1. Januar 2005 verkaufte Grundstücke sei dies jedenfalls nicht der Fall. Solche Ansprüche könnten vielmehr nur gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden. Eine Grundstücksherausgabe scheitere daran, dass das Land
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 12714
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