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Betreiber von Multiplex-Filmtheatern sind vorerst nicht zur Zahlung der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Das Oberverwaltungsgericht hat sich der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen, dass die Vorschriften über die Erhebung der
Auch die anstehende Änderung des Filmförderungsgesetzes lässt nach der in dem Regierungsentwurf vorgesehenen Übergangsregelung keine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes erwarten, da die mit den Fernsehveranstaltern getroffenen „Altvereinbarungen“ für abgelaufene und laufende Wirtschaftsjahre fortgelten und von der Filmförderungsanstalt keine Nachforderungen erhoben werden sollen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 9273
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