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Das Bezirksamt Berlin-Pankow ist dazu verpflichtet, eine Genehmigung zum Einbau einer zusätzlichen Haltestelle bei einem Aufzug in einem Altbau zu erteilen. Der Altbau liegt in einem Gebiet, für das das Bezirksamt Pankow eine sog. Erhaltungsverordnung erlassen hat. Ziel einer solchen Verordnung ist es, die Bevölkerungsstruktur zu erhalten und die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
In dem zu entscheidenden Fall hat der Hauseigentümer das Dachgeschoss des ursprünglich fünfgeschossigen Altbaus ausgebaut und an das Haus mit
Dem ist das Oberverwaltungsgericht nicht gefolgt und hat ausgeführt: Bei seiner Entscheidung hat das Bezirksamt zu beachten, dass es auch in einem Gebiet, für das eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online
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Dokument-Nr. 13694
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