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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2012
OVG 1 S 117.12 -

OVG Berlin Brandeburg bestätigt Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Mohammed-Karikaturen dürfen gezeigt werden

Zeigen von Mohammed-Karikaturen stellt keine "Beschimpfung" im Sinne eines Verächtlichmachens des religiösen Bekenntnisses dar

Der Eilantrag dreier islamischer Moschee-Vereine, der "Bürgerbewegung Pro Deutschland" zu untersagen, während einer Demonstrationen vor deren Einrichtungen so genannte "Mohammed-Karikaturen" zu zeigen, blieb vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endgültig ohne Erfolg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die "Bürgerbewegung Pro Deutschland" für den 18. August 2012 Versammlungen vor den religiösen Einrichtungen dreier islamischer Moschee-Vereine mit dem Versammlungsthema "Der Islam gehört nicht zu Deutschland - Islamisierung stoppen" angemeldet. Die Versammlungsbehörde hat der Anmelderin jeweils Versammlungsorte im Abstand ca. 50 m vor den Einrichtungen der Antragsteller zugewiesen. Die Anmelderin hat angekündigt, im Kontext der Versammlungen die so genannten Mohammed-Karikaturen zeigen zu wollen.

Moschee-Vereine können Zeigen der Karikaturen nicht verbieten lassen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bewertung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, dass das Zeigen der "Mohammed-Karikaturen" im Rahmen einer öffentlichen und auf Meinungsdarstellung und entsprechende Kommunikation zielenden Versammlung keine "Beschimpfung" im Sinne eines Verächtlichmachens des religiösen Bekenntnisses nach § 166 Strafgesetzbuch darstelle. Dabei hatten die Beschwerdeführer insbesondere nicht berücksichtigt, dass die Karikaturen unter die Kunstfreiheit des Grundgesetzes fielen, was zusätzlich dagegen spreche, dass ihr Zeigen eine strafbare Handlung darstelle. Unter diesen Voraussetzungen bestehe kein Anspruch der Moschee-Vereine, der "Bürgerbewegung Pro Deutschland" das Zeigen der Karikaturen verbieten zu lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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