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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2024
9 S 5/24 -

OVG bestätigt: Keine Projektion von Bildern und Videos auf Gebäude der Botschaft der Russischen Föderation

Der Beschluss ist unanfechtbar

Die im Rahmen einer Demonstration vor der russischen Botschaft am 24. Februar 2024 geplante Projektion von Bildern und Videos auf Teile des Botschaftsgebäudes bleibt versammlungs­behördlich untersagt. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Anmelder der Demonstration war bereits beim Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gescheitert. Seine Beschwerde ist nun auch vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen worden.

Völkerrechtlicher Schutz von Frieden und Würde der Botschaft verletzt

Die geplante Projektion verletze den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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