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Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten keine Auskunft darüber erteilen, welche Gesprächstermine das Büro von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Der
Das OVG bestätigt den angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin im Ergebnis. Dem Journalisten steht kein presserechtlicher
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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