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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2020
11 S 6.20 -

Naturschutz­verbandes scheitert mit Antrag auf vorläufige Untersagung der Baumfällarbeiten im Zuge des Ausbaus der L 794

Baumfällarbeiten für geplanten Ausbau unumgänglich

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf in Brandenburg geplanten Baumfällarbeiten erfolgen dürfen.

Ein Naturschutzverband begehrt im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens, im Zuge des Ausbaus der L 794 in der Ortsdurchfahrt Ruhlsdorf geplante Baumfällarbeiten vorläufig zu untersagen.

Fällung der Alleebäume für den Straßenausbau notwendig

Der Eilrechtsschutzantrag sei zwar zulässig, soweit er sich gegen die für 26 Bäume erteilte Befreiung von den gesetzlichen Verboten des Alleenschutzes richte. Er sei aber nicht begründet. Der Senat hat angenommen, dass der geplanten Ausbau zur Beseitigung erheblicher Defizite in der Verkehrssicherheit der Strecke notwendig und eine andere Möglichkeit der Ausführung, die eine Fällung der Alleebäume entbehrlich machen würde, auch im Beschwerdeverfahren nicht erkennbar geworden sei.

Antrag wegen Rüge fehlender Umweltverträglichkeitsprüfung unzulässig

Soweit der Antragsteller außerdem gerügt hat, dass eine seiner Auffassung nach erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden, die Einhaltung artenschutzrechtlicher Verbote nicht gewährleistet, die Baumschutzsatzung der Stadt nicht beachtet und die an anderer Stelle vorgesehenen Ersatzmaßnahmen unzureichend seien, war dem nicht weiter nachzugehen, weil der hierauf gestützte Antrag wie vom Verwaltungsgericht bereits angenommen unzulässig war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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