kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Frage, ob Grundstücksteile zur freien Landschaft zählen oder ob sie zum privaten Wohnbereich der Grundstückseigentümer gehören, ist aufgrund der aktuellen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nach einer Ortsbesichtigung in insgesamt acht Berufungsverfahren entschieden, dass die ufernahen Teile von acht Grundstücken am Südufer des Griebnitzsees, über die der so genannte Uferweg verläuft, keinem naturschutzrechtlichen Betretungsrecht für die Allgemeinheit unterliegen.
Nach Auffassung des Senats ist die für das Bestehen eines Betretungsrechts maßgebliche Frage, ob die entsprechenden Grundstücksteile zur freien Landschaft zählen oder ob sie zum privaten Wohnbereich der Grundstückseigentümer gehören, aufgrund der aktuellen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Anders, als dies das Verwaltungsgericht angenommen hatte, komme es nicht darauf an, ob die Kläger bei der Gestaltung des jeweiligen Uferbereichs ihrer Grundstücke gegen eine Veränderungssperre verstoßen hätten, die der Sicherung des einen Uferpark vorsehenden Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee" diente. Bei seiner Beurteilung hat der Senat maßgebend berücksichtigt, dass das natur-schutzrechtliche Betretungsrecht Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums sei und den Grundeigentümer nur geringfügig belasten solle. Darüber hinaus müsse auch für einen Passanten erkennbar sein, ob ein Grundstücksteil zur freien Landschaft gehört oder in die private Wohnnutzung einbezogen ist. Letzteres sei nach dem Ergebnis der heutigen Ortsbesichtigung für sämtliche acht Grundstücke anzunehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Berlin-Brandenburg
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_11-B-608-ua_Zum-naturschutzrechtlichen-Betretungsrecht-fuer-die-Allgemeinheit-von-Grundstueckendie-an-einem-Ufer-liegen~N7691
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7691
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.