wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.04.2009
11 B 6.08 u.a -

Zum naturschutzrechtlichen Betretungsrecht für die Allgemeinheit von Grundstücken, die an einem Ufer liegen

Uferweg am Griebnitzsee

Die Frage, ob Grundstücksteile zur freien Landschaft zählen oder ob sie zum privaten Wohnbereich der Grundstückseigentümer gehören, ist aufgrund der aktuellen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nach einer Ortsbesichtigung in insgesamt acht Berufungsverfahren entschieden, dass die ufernahen Teile von acht Grundstücken am Südufer des Griebnitzsees, über die der so genannte Uferweg verläuft, keinem naturschutzrechtlichen Betretungsrecht für die Allgemeinheit unterliegen.

Richter: Aktuelle tatsächliche Verhältnisse sind ausschlaggebend

Nach Auffassung des Senats ist die für das Bestehen eines Betretungsrechts maßgebliche Frage, ob die entsprechenden Grundstücksteile zur freien Landschaft zählen oder ob sie zum privaten Wohnbereich der Grundstückseigentümer gehören, aufgrund der aktuellen tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Anders, als dies das Verwaltungsgericht angenommen hatte, komme es nicht darauf an, ob die Kläger bei der Gestaltung des jeweiligen Uferbereichs ihrer Grundstücke gegen eine Veränderungssperre verstoßen hätten, die der Sicherung des einen Uferpark vorsehenden Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee" diente. Bei seiner Beurteilung hat der Senat maßgebend berücksichtigt, dass das natur-schutzrechtliche Betretungsrecht Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums sei und den Grundeigentümer nur geringfügig belasten solle. Darüber hinaus müsse auch für einen Passanten erkennbar sein, ob ein Grundstücksteil zur freien Landschaft gehört oder in die private Wohnnutzung einbezogen ist. Letzteres sei nach dem Ergebnis der heutigen Ortsbesichtigung für sämtliche acht Grundstücke anzunehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Berlin-Brandenburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_11-B-608-ua_Zum-naturschutzrechtlichen-Betretungsrecht-fuer-die-Allgemeinheit-von-Grundstueckendie-an-einem-Ufer-liegen~N7691

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7691 Dokument-Nr. 7691

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.