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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024
11 A 22/21 und 11 A 31/22 -

"Klimaklagen" der DUH erfolgreich

Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachschärfen

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahres­emissions­mengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den LULUCF-Sektor nach § 3 a Abs. 1 Klimaschutzgesetz erreicht werden.

Das erst im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben. Basis für die verhandelten DUH-Klagen waren die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030.

Bisherigen Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht aus

Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieses die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfülle, da es die verbindlichen Klimaschutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhalte. Zudem hat der Senat festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruhe. In einem Verfahren haben zusätzlich drei natürliche Personen geklagt, die ihre Klagen im Laufe der mündlichen Verhandlung zurückgenommen haben. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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