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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2024
1 S 80/23 -

OVG bestätigt Pflicht zur Vorlage eines Masern­immunitäts­nachweises für schulpflichtige Kinder

Zwangsgeld zur Erhöhung der Impfquote möglich

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Eilverfahren die Beschwerden von Eltern schulpflichtiger Kinder gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, wonach Gesundheitsämter für den Schulbesuch den Nachweis einer Impfung oder Immunität gegen Masern fordern dürfen, sofern keine Kontraindikation besteht. Für den Fall, dass der Nachweis nicht vorgelegt wird, kann auch ein Zwangsgeld angedroht werden.

Die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes zur Nachweispflicht seien angesichts der hochansteckenden Viruskrankheit mit möglicherweise schwerwiegenden Komplikationen nicht offenkundig verfassungswidrig, so das OVG. Zwar greife die Nachweispflicht in das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes ein. Die Regelung sei aber verhältnismäßig, weil sie - wie das Bundesverfassungsgericht bereits zur Nachweispflicht bei noch nicht schulpflichtigen Kindern entschieden habe einen legitimen Zweck verfolge und nicht außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehe.

Androhung eines Zwangsgeldes vom Masernschutzgesetz gedeckt

Der Gesetzgeber des Masernschutzgesetzes sei von einer grundsätzlich bestehenden "Impfpflicht" bzw. "verpflichtenden Impfung" ausgegangen. Er habe lediglich von deren Durchsetzung im Wege des unmittelbaren Zwangs abgesehen. Andere Zwangsmittel wie Zwangsgeld und Geldbuße seien hingegen vorgesehen, um eine tatsächliche Erhöhung der Impfquote in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen - und damit letztlich in der gesamten Bevölkerung - zu erreichen. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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