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Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass eine Berufung unzulässig ist, wenn die Berufungsschrift von einer Rechtsanwältin auf einem sogenannten sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird, aber weder einfach noch qualifiziert elektronisch signiert wurde.
Eine Rechtsanwältin legte für ihre Mandantin
Das OLG Zweibrücken hat die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2024
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (pm/ab)
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